Massnahmen des Bundesrates per 11. Dezember 2020


Hinweise für unsere Kundinnen und Kunden und Mitarbeitenden

Um die Ausbreitung des Covid-19-Virus einzudämmen und einen zweiten Lockdown zu verhindern, hat der Bundesrat erweiterte Schutzmassnahmen erlassen. Es gilt eine ausgedehnte Maskenpflicht:
  • im Aussenbereich von Restaurants, Läden u.ä. sowie in belebten Fussgängerzonen
  • im öffentlichen Raum, wenn Abstandhalten nicht möglich ist
  • bei der Arbeit drinnen (ausser Arbeitsplatz, sofern der Abstand eingehalten wird)
  • in Schulen ab Sekundarstufe II
Weiterhin gilt: Abstand halten, Handhygiene beachten, Kontakte reduzieren, wenn möglich im Homeoffice arbeiten. Auch die Maskenpflicht in den Verkaufsräumen bleibt bestehen.
Gemäss Stadtpolizeit Winterthur gilt die Maskentragepflicht in "belebten Fussgängerzonen" gemäss untenstehendem Plan. Sie dient dem Schutz unserer Kundinnen und Kunden und unserer Mitarbeitenden.
Gemeinsam schaffen wir das. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihren Einkauf in der Winterthurer Altstadt - sicheres Einkaufen in Winterthurer - mit Abstand am besten.

Maskentragepflicht besteht in der Winterthurer Altstadt in folgender, belebter Fussgängerzone: