Informationen zum Vorgehen betr. Härtefall-Anträge

Aufgrund der zu erwartenden Einnahmenausfälle werden viele Firmen im Untertor ein Anrecht auf eine Härtefallentschädigung haben. Diese müssen beim Kanton Zürich beantragt werden. Im Kanton Zürich gibt es zwei Zuteilungsrunden.

 

1. Zuteilungsrunde

Für die erste Zuteilungsrunde ab sofort Ihre Gesuche in einem elektronischen Portal einreichen: https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/unternehmen-und-selbstaendige/unterstuetzung-und-finanzhilfen.html . Gesuche müssen nun bis spätestens Ende Januar 2021 eingereicht werden. In der ersten Runde müssen Sie im Kanton Zürich belegen, dass Ihr Umsatz im 2020 unter 50% des Durchschnitts von 2018 und 2019 liegt. Hier erhalten Sie maximal 10 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich ab Mitte März 2021.

 

2. Zuteilungsrunde

Der Kantonsrat wird voraussichtlich am 25. Januar 2021 über die 2. Zuteilungsrunde 2021 entscheiden. Im Februar könnten entsprechende Gesuche unmittelbar im Anschluss an die 1. Zuteilungsrunde bearbeitet werden. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt frühestens Ende März 2021. Die Kriterien für die 2. Zuteilungsrunde sind in Ausarbeitung, dürften sich aber an die neuen Kriterien des Bundesprogrammes anlehnen. In der zweiten Zuteilungsrunde sind Sie bezugsberechtigt, wenn Sie Ihr Geschäft ab 18. Januar 2021 bis 28. Februar 2021 schliessen müssen. Das sind 40 Kalendertage! Auszug aus den Bestimmungen: «Jene Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden, gelten automatisch als Härtefälle.»

 

Webinar gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen
Am Freitag, 22. Januar 2021, 13.30 bis 14.30 Uhr findet ein Webinar des KMU-Verbandes Kanton Zürich statt, an dem Fragen zum Härtefall-Programm beantwortet werden. Unter folgendem Link können Sie sich kostenlos zu diesem Webinar anmelden: https://register.gotowebinar.com/register/2873492687760937231

 

Die Kantone sind auch zuständig für die Umsetzung des Härtefallprogramm des Bundes. Informationen zur Umsetzung des Kantons Zürich und Instruktionen zur Anmeldung finden Sie (sobald verfügbar) unter https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/unternehmen-und-selbstaendige/unterstuetzung-und-finanzhilfen.html#-1238388349 . Sobald die Instruktionen verfügbar sind, werden wir Sie entsprechend wieder informieren.

 

Informationen zum Härtefallprogramm des Bundes bzw. den Link zu den zuständigen Stellen in anderen Kantonen finden Sie unter https://covid19.easygov.swiss/haertefaelle/. Auf dieser Seite finden Sie auch weitere Daten und Informationen rund um COVID-19-Krise.

 

KMU Hilfsprogramm der Zürcher Kantonalbank

Die Zürcher Kantonalbank (Mitglied der Untertor-Vereinigung) unterstützt die KMU ergänzend zum Staat mit diversen Massnahmen, um die Liquidität in diesen schwierigen Zeiten sicherzustellen. Anbei finden Sie das Flugblatt mit den entsprechenden Informationen zu den möglichen Unterstützungsmassnahmen. Die Mitarbeitenden der ZKB stehen Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben behilflich zu sein und wünschen Ihnen viel Kraft und Zuversicht für die kommenden Wochen. Ergänzende Fragen können Sie gerne bei Bedarf an Romana Heuberger stellen (romana.heuberger@publicr.ch). Sie wird versuchen, Ihre allfälligen Fragen zu klären.

 

Download
Informations-Merkblatt des Bundes
unterstuetzung-wirtschaft-13.1.2021-DE-1
Adobe Acrobat Dokument 771.4 KB
Download
Informations-Merkblatt des SECO
20210118_seco_grafik_haertefallverordnun
Adobe Acrobat Dokument 66.3 KB
Download
Informations-Merkplatt ZKB Hilfsprogramm
ZKB KMU_Hilfsprogramm.pdf
Adobe Acrobat Dokument 236.9 KB